Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jäckel GmbH
·
§ 1. Geltung/Angebote
(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle mit der Jäckel GmbH vereinbarten – auch zukünftigen – Verträge und die damit verbundenen Tätigkeiten. Gegenüber Unternehmern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass die Jäckel GmbH nochmals auf Sie hinweisen müsste. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Jäckel GmbH dem ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(2) Die Angebote der Jäckel GmbH sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstigen Zusicherungen vor oder bei Vertragsabschluss werden erst durch Bestätigung in Textform verbindlich.

·
§ 2. Vertragsschluss, Freigabe und Schadensersatz
(1) Der Vertrag schließt verbindlich mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung (AB) beim Kunden (nach Bestellung per E-Mail). Ein kostenloses Stornierungsrecht ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
(2) Sofern für den Auftrag erforderlich (z. B. bei Neuaufträgen), übersenden wir mit der AB eine Produktionsdatei. Der Kunde hat diese unverzüglich zu prüfen und uns die Freigabe durch Gegenzeichnung der AB oder per E-Mail mit Angabe der AB-Nr. zu erteilen. Bei Nachbestellungen gilt die Freigabe mit Zugang der AB als erteilt.
(3) Bricht der Kunde den Auftrag unberechtigt ab, gilt aufgrund der kundenspezifischen Anfertigung:

  • a) Vor Produktionsbeginn (ab AB-/Dateizugang): Wir fordern 15 % des Netto-Auftragswerts als Pauschale. Bereits erbrachte Vorarbeiten (wie Konzepte, Layouts, 3D-Datenerstellung) werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand voll abgerechnet.
  • b) Nach Produktionsbeginn: Der Kunde zahlt 100 % des Netto-Auftragswerts inklusive des vollen entgangenen Gewinns, abzüglich unserer ersparter Material- oder Fremdkosten.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
·
§ 3. Ausführung der Lieferungen
(1) Die Lieferverpflichtung der Jäckel GmbH ist erfüllt, sobald der Liefergegenstand von der Jäckel GmbH fertiggestellt wurde und versandbereit zur Verfügung steht.

(2) Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Geschäftsbetriebs der Jäckel GmbH geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Kunden über. Für Versicherung sorgt die Jäckel GmbH nur auf Weisung und Kosten des Kunden.
(3) Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (Beschaffung von Unterlagen, rechtzeitige Lieferung von Druckdateien etc.) ordnungsgemäß erfüllt und die Liefertermine von der Jäckel GmbH in Textform bestätigt worden sind.
(4) Die Lieferverpflichtung der Jäckel GmbH steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von der Jäckel GmbH zu vertreten.

(5) Soweit keine Lieferung an den Kunden erfolgt und der Kunde die Ware bei der Jäckel GmbH selber abholen will oder die Bestellung versandbereit ist, aber noch nicht per Vorkasse bezahlt wurde, geht die Gefahr bei allen Geschäften 10 Tage nach dem Datum der schriftlichen Mitteilung durch die Firma Jäckel GmbH an den Kunden über die Abholbereitschaft/ Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über.
(6) Holt der Kunde die abholbereite Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der schriftlichen Mitteilung über die Abholbereitschaft bei der Firma Jäckel ab, ist die Firma Jäckel berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern und nach Ablauf von 60 Tagen nach dem Datum der schriftlichen Mitteilung über die Abholbereitschaft auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
·
§ 4. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Die im Angebot der Jäckel GmbH benannten Preise verstehen, soweit nicht anders vereinbart, ab Betrieb der Jäckel GmbH, ausschließlich Transport und Verpackung sowie eventueller Eilzuschläge, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind grundsätzlich per Vorkasse zu leisten, wenn keine andere gesonderte Zahlungsbedingung in Textform vereinbart wurde. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung seitens Jäckel GmbH 14 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug.
·
§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, verbleiben die von der Jäckel GmbH erbrachten Werke und gelieferten Waren im Eigentum (Vorbehaltsware) der Jäckel GmbH. Die Vorbehaltsware darf im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußert werden; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an die Jäckel GmbH abgetreten und dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Vorbehaltsware. Die Jäckel GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, die Jäckel GmbH darf die Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

·
§ 6. Genehmigungspflicht
(1) Für die Anbringung von Schildern und Lichtwerbung (Außenwerbung) besteht in aller Regel eine öffentlich-rechtliche Genehmigungspflicht. Der Kunde ist für die Einholung dieser Genehmigungen auf eigene Rechnung verpflichtet und dafür zuständig. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Anträge vollumfänglich verantwortlich und versichert bei Auftragserteilung, dass genehmigungsrechtliche Bedenken für die Durchführung des Vertrages nicht bestehen und er dieses vorher geprüft hat. Falls die Genehmigung später versagt wird, berührt das die Verpflichtung des Kunden, die mit der Jäckel GmbH geschlossenen Verträgen zu erfüllen, nicht.
(2) Die Jäckel GmbH ist nicht verpflichtet Quelldaten, Entwürfe oder Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Daten ist dies gesondert zu vereinbaren. Hat die Jäckel GmbH dem Kunden Daten herausgegeben, dürfen die Daten nur mit Zustimmung der Jäckel GmbH geändert werden.
·
§ 7. Haftung/ Gewährleistung

(1) Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet sind.
(2) Für die Untersuchung der Ware und die Anzeige von Mängeln gelten die Vorschriften des HGB mit folgender Maßgabe:
Der Käufer hat die Obliegenheit, die für die jeweilige Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und der Jäckel GmbH Mängel der Ware unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringens der Ware zählen zu den für den Einbau oder das Anbringen maßgeblichen Eigenschaften auch die inneren Eigenschaften der Ware. Die Untersuchungsobliegenheit besteht auch dann, wenn eine Prüfbescheinigung oder ein sonstiges Materialzertifikat mitgeliefert wurde. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht unverzüglich nach Ablieferung entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
Soweit es der Käufer im Falle eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die für den vorgesehenen Verwendungszweck maßgeblichen Eigenschaften der Ware zumindest stichprobenartig vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu untersuchen (z.B. durch Funktionstests oder einen Probeeinbau), stellt dies im Verhältnis zu der Jäckel GmbH eine besonders schwere Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit) dar. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Kunden in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.
(3) Stellt der Kunde bei Untersuchung der Ware oder im Anschluss daran Mängel fest, ist er verpflichtet, der Jäckel GmbH die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen und eine Überprüfung der beanstandeten Ware innerhalb einer angemessenen Frist zu gestatten. Andernfalls kann sich der Kunde auf Mängel der Ware nicht berufen.
(4) Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Kunden die Mängelrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung des BGB zu – mit den Einschränkungen, dass die Wahl zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung der Jäckel GmbH zusteht sowie das geringfügige (unerhebliche) Mängel den Kunden lediglich zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berechtigen.
(5) Hat der Kunde die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann er Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware (Aus- und Einbaukosten) nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangen.
– Erforderlich sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die unmittelbar den Ausbau bzw. die Demontage der mangelhaften Ware und den Einbau bzw. das Anbringen identischer Ware betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden sind und der Jäckel GmbH vom Kunden durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden.
– Darüber hinausgehende Kosten des Kunden für mangelbedingte Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine unmittelbaren Aus-und Einbaukosten und daher nicht als Aufwendungsersatz gemäß § 439 Abs. 3 BGB ersatzfähig.
– Der Kunde ist nicht berechtigt, für Aus- und Einbaukosten und sonstige Kosten der Nacherfüllung Vorschuss zu verlangen.
(6) Soweit die vom Kunden für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig sind, ist die Jäckel GmbH berechtigt, den Ersatz dieser Aufwendungen zu verweigern. Eine Unverhältnismäßigkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere für Aus- und Einbaukosten, 25 % des abgerechneten Warenwertes übersteigen.
(7) Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des § 7 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von
– Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden),
– Kosten für diese Beseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und
– Aus-und Einbaukosten, soweit die von der Jäckel GmbH gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Einbaus oder des Anbaus in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft nicht mehr vorhanden war oder aus der gelieferten Ware vor dem Einbau ein neues Produkt hergestellt wurde.
– Kosten für die Beseitigung von witterungsbedingten Verschmutzungen im Außenbereich angebrachter Produkte.
(8) Für die gelieferte Ware, welche vom Käufer selbst oder durch Dritte installiert wird, liegt die Bewertung und Entscheidung, ob die geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften etc. durch die Verwendung und Installation entsprechender Geräte, Tragwerke, Hilfskonstruktionen usw. erfüllt werden, in ausschließlich seiner Verantwortung. Ebenso liegt die fachgerechte, vorschriftsmäßige und sichere Installation sowie die Verwendung sonstiger Bauteile in ausschließlicher Verantwortung des Käufers.
(9) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine fehlerhafte oder vorschriftenwidrige Installation, Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen ist. Gleiches gilt, wenn der Mangel dadurch verursacht wurde, dass nicht von der Jäckel GmbH freigegebene oder bezogene Betriebsgeräte, Zubehör- oder Ersatzteile verwendet wurden oder die Produkte ordnungswidrig bzw. außerhalb der Spezifikationen betrieben wurden.
(10) Ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen berechtigt die Jäckel GmbH zum Schadensersatz, wenn der Kunde bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können, dass kein Sachmangel vorlag.
·
§ 8. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
(1) Haftungsbeschränkung: Die Jäckel GmbH haftet – auch für Erfüllungsgehilfen – unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Besondere Bedingungen für Montagen und selbstklebende Produkte:
  • Selbstklebende Produkte: Liefert die Jäckel GmbH Produkte, die mit einer selbstklebenden Ausrüstung versehen sind, erfolgt die Anbringung in Eigenverantwortung des Kunden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass der Untergrund tragfähig, sauber, fettfrei und für die Verklebung geeignet ist. Eine Haftung der Jäckel GmbH für Schäden am Untergrund oder für das Ablösen des Produkts aufgrund ungeeigneter Untergrundbeschaffenheit ist ausgeschlossen.
  • Montagen & Folierungen: Soweit Montagen oder Scheibenfolierungen durch die Jäckel GmbH erfolgen, ist der Kunde für die Tragfähigkeit der Untergründe verantwortlich. Die Haftung für Schäden durch unsachgemäße Vorbeschaffenheit des Untergrunds oder für thermische Glasschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Jäckel GmbH handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  • Toleranzen: Technisch bedingte Maßtoleranzen von bis zu 5 mm pro Laufmeter bei Montagen sind kein Mangel und berechtigen nicht zur Reklamation.

(3) Verjährung: Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung bzw. Abnahme der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Durch eine mangelhafte Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.
·

§ 9. Urheber- und Nutzungsrechte, Entwurfshonorar
(1) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Jäckel GmbH (z. B. Logos, Entwürfe, Konzepte, Layouts, Korrekturvorlagen, Schilder) zum Zwecke eines späteren Vertragsabschlusses erfolgt – sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde – nur gegen Zahlung eines Entwurfshonorars. Wurde keine feste Vergütung vereinbart, erfolgt die Berechnung nach Aufwand auf Grundlage der branchenüblichen Sätze der Jäckel GmbH. Im Falle einer späteren Auftragserteilung wird das Entwurfshonorar nach individueller Absprache angerechnet.

(2) Das Urheberrecht an allen von der Jäckel GmbH gefertigten Logos, Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten und Mustern verbleibt nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes bei der Jäckel GmbH. Eigentums- und Nutzungsrechte verbleiben auch nach Zahlung des Entwurfshonorars bei der Jäckel GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vorarbeiten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt, nachgeahmt, verändert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
(3) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Absatz 2 (z. B. unberechtigte Nutzung oder Weitergabe eines Entwurfs) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der Jäckel GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen ist und im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
(4) Wünscht der Kunde die Übertragung von Nutzungsrechten an den Entwicklungen oder Entwürfen, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Mit der vollständigen Zahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde - je nach individueller Vereinbarung – entweder ein einfaches (zweckgebundenes) oder ein ausschließliches (zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes) Nutzungsrecht.
·
§ 10. Schadenshaftung- Handelsübliche/gestalterische Abweichungen, Korrekturvorlagen, Schönheitsfehler
(1) Die Jäckel GmbH behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich zumutbare Abweichungen gegenüber den Beschreibungen und Angaben auf ihrer Internetseite oder sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, vor.
(2) Auftragsbestätigungen und Korrekturvorlagen (bez. als Produktionsdatei) sind vom Kunden insbesondere im Hinblick auf den Inhalt und Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Die genaue Kennzeichnung von Fehlerkorrekturen ist maßgeblich. Grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche sind kostenpflichtig.

(3) Unvermeidbare Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit gegenüber Mustern, Vorlieferungen oder Materialchargen sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
Bei Werbeanlagen aus Kunststoff oder Acrylglas gelten geringfügige Kratzer, Haarrisse, Einschlüsse oder Pickel als handelsüblich und mängelfrei, sofern sie die optische Gesamtwirkung aus üblichem Betrachterabstand nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei Holzprodukten begründen materialimmanente Eigenschaften (z. B. Risse, Astlöcher, Furnierwechsel, Ausflickungen, minimale Durchschliffe) keine Mängelrechte. Dies gilt auch für matt lackierte Holzprodukte; gespachtelte Holzprodukte werden nicht geschuldet. Geringfügige Abweichungen von Folien- oder Lackfarbtönen zu HKS-, Pantone- oder RAL-Vorgaben gelten als genehmigt, sofern sie den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
·
§ 11. Mängel an Fahrzeug-, Folienbeschriftung, Digitaldruckmedien
(1) Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass das zu beschriftende Fahrzeug sauber, nicht gewachst und unpoliert an die Jäckel GmbH übergeben wird. Grundsätzlich muss bei Nachlackierungen der Lack mindestens drei Wochen ausdünsten bevor eine Fahrzeugbeschriftung umgesetzt werden kann. Bei nicht fachgerechter Verarbeitung und Nachbesserung von Lackstellen übernimmt die Jäckel GmbH keine Garantie für die Haltbarkeit der Beschriftung.
Die Jäckel GmbH arbeitet ausschließlich mit Hochleistungsfolien, die in der Regel eine langfristige Haltbarkeit auch an unebenen Stellen des Fahrzeugs verspricht. Wobei extreme Sicken und Wulste sowie Dehnungsfugen am Fahrzeug nicht immer dimensionsstabil sind.
Ggf. muss an Teilstücken Folie eingeschnitten werden, um ein Ablösen der Folie zu verhindern.
Beide Sachverhalte sind kein Reklamationsgrund und bei letzterem fachlich erforderlich.
(2) Für Heckscheiben mit Wischer, die von außen beschriftet werden sollen, übernimmt die Jäckel GmbH für die Haltbarkeit der dort platzierten Folie keine Haftung.
(3) Fahrzeuge werden nur von außen beklebt. Bei Spaltmaßkanten ist es unvermeidlich, dass die Originalkantenfarbe sichtbar bleibt. Auch hier liegt kein Mangel vor.

(4) Eine absolute Farbverbindlichkeit im Digitaldruck wird ausgeschlossen. Farbabweichungen bei Druckerzeugnissen sind aufgrund unterschiedlicher Bedruckstoffe (Materialien), deren Grundfarbigkeit, Oberflächenstrukturen sowie wechselnder Lichtbedingungen produktionstechnisch unvermeidbar und begründen keinen Mangel. Stellt der Kunde der Jäckel GmbH Druckdaten ohne einen verbindlichen, kostenpflichtigen Digital-Proof zur Verfügung, erfolgt die Datenübernahme 1:1. Die Jäckel GmbH trifft keine Prüfungs- oder Nachforschungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit, Auflösung oder Formatierung der vom Kunden gelieferten Daten. Für Mängel, die auf fehlerhaften, ungeeigneten oder unvollständigen Kundendaten beruhen, ist jede Haftung der Jäckel GmbH ausgeschlossen.
·

§ 12. Referenznennung, technische Veranschaulichung und Datenschutz
(1) Referenz & Projektdarstellung: Der Kunde räumt der Jäckel GmbH das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, seinen Namen und sein Firmenlogo als Referenz zu nennen. Die Jäckel GmbH ist berechtigt, im eigenen Betrieb Fotografien der gefertigten 3D-Produkte anzufertigen und diese zur Veranschaulichung der Fertigungstechniken auf eigenen Webseiten, in Werbemedien oder über Branchenpartner zu veröffentlichen. Der Kunde kann dieser Verwendung aus wichtigem Grund (insb. bei berechtigtem Geheimhaltungsinteresse oder zum Schutz von Endkundendaten bei Wiederverkäufern) schriftlich widersprechen.
(2) Rechtegarantie: Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte (insb. Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte) an den bereitgestellten Logos und Designs besitzt. Er stellt die Jäckel GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte vollumfänglich frei.
(3) Datenschutz: Zur Vertragserfüllung dürfen vertrauenswürdige Dritte eingesetzt werden. Die Verarbeitung und Weitergabe von Kundendaten erfolgt streng nach der DSGVO und gemäß der separaten Datenschutzerklärung der Jäckel GmbH. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.

§ 13. Verpackungsmaterial und Entsorgungspflicht
(1) Bei den von uns verwendeten Verpackungen (z. B. Kartonagen, EPS-Materialien etc.) handelt es sich um reine B2B-Transportverpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind.
(2) Gemäß § 15 Abs. 1 S. 4 VerpackG vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Pflicht zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der Verpackungen auf den Kunden übertragen wird. Der Kunde übernimmt die Entsorgung der Transportverpackungen auf eigene Kosten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Soweit eine Übertragung der Verwertungspflicht nach Absatz 2 im Einzelfall nicht wirksam vereinbart wurde, erfolgt eine Rücknahme von Verpackungen ausschließlich an unserem Geschäftssitz in Essen. Die Kosten für den Rücktransport und die Verpackung zur Rücksendung trägt vollumfänglich der Kunde.
·
§ 14. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferungen, die Nacherfüllung sowie für Zahlungen des Kunden ist der Betrieb der Jäckel GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Jäckel GmbH in Essen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.
·
08/2026
·
Jäckel GmbH
Geschäftsführung: Diana Jäckel & Christian Jäckel
Am Luftschacht 5, 45307 Essen, Germany
Fon +49-(0)201- 466 85 66 - 0
info@jaeckel-buchstaben.de
Copyright © by Jäckel, Essen, Germany